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Die Grafschaft Zweibrücken

Im Jahre 1182 wurde Zweibrücken anlässlich einer Erbteilung der Grafschaft Saarbrücken zur Grafschaft Zweibrücken ernannt. Die Grafen von Saarbrücken waren eines der mächtigsten Geschlechter im südwestdeutschen Raum. Ihnen gehörten Teile des Saargebietes, des Bliesgaus, des Elsaß, der Pfalz und der Mittelrheinregion. Graf Sigibert von Saarbrücken vererbte seinem jüngsten Sohn Heinrich I. Gebiete zwischen der Saar und der Blies, Frankenthal und Worms, Bergzabern einschließlich der Hälfte von Burg Landeck und Kloster Hornbach. Als Residenz wählte Heinrich I. die im Jahre 1150 erbaute Wasserburg in Zweibrücken, von deren zwei Brücken über den Schwarzbach der Stadtname herrührt.
Die Grafschaft Zweibrücken zerfiel bereits in den Jahren 1295 – 1333 in zwei selbständige Herrschaftsgebiete. Der Westteil der alten Grafschaft, das eigentliche Kernland um Zweibrücken und die pfälzischen Ämter übernahm der letzte Graf aus der Walramschen Linie, Eberhard II. der kinderlos war und wegen seiner verschwenderischen Lebensart verarmte. Er verpfändete bereits im Jahre 1366 seine Besitztümer Zweibrücken, Hornbach und Bergzabern an Ruprecht den Roten. Ruprecht stammte aus der Wittelsbacher Linie, die einen Herzogstitel führte. Die Grafschaft von Eberhard II. fiel an die Kurpfalz.


Die Grafschaft Zweibrücken - Bitsch
Der Ostteil der alten Grafschaft Zweibrücken ging an Eberhard I. über, der bereits im Jahre 1302 durch Tausch eines seiner anderen Besitztümer die Herrschaft von Bitsch übernahm und diese zur Grafschaft Zweibrücken – Bitsch vereinigte.


Die Zweibrücker Walramiden aus dem Haus der Grafen von Saarbrücken
1182 - 1237 Heinrich I.
1237 - 1282 Heinrich II.
1282 - 1309 Walram I.
1309 - 1311 Simon
1311 - 1366 Walram II.
1366 - 1394 Eberhard II.