Die Stadtrechte
Zweibrücken wurde im Jahr 1170 erstmals in einer Saarbrücker Urkunde erwähnt und bekam unter der Regierung von Graf Walram II. am 16. April 1352 zusammen mit der Stadt Hornbach durch König Karl IV die Stadtrechte als Dank für Walrams Unterstützung bei Streitigkeiten mit einem Nebenbuhler verliehen. Als Zeuge der Verleihung ist der Name „WICHERUS DE ZWEINBRUCHKEN“ eingetragen. In einer weiteren Urkunde aus dem Jahre 1361 wird ein „BEROLDUS DE ZWEINBRUKE“ als Zeuge genannt. Die Verleihung im Jahre 1352 fand in Weißwasser (Böhmen) statt.
Über die Jahrhunderte veränderte sich immer wieder die Schreibweise des Stadtnamens. Folgende Schreibweisen sind bekannt: „ZWEIMBRUCKEN, ZWEINBRUCHKEN, ZWEINBRUCKE, ZWAIBRUCK, ZWEIBRUCKE, ZWEIBRUCK, ZWEYBRUCK und ZWEYBRÜCKEN.
Die Stadt Hornbach wurde damals HOREMBACH genannt.
Die im Hauptarchiv in München, Abteilung Geheimes Staatsarchiv (Nr. 73 a/1) aufbewahrte Urkunde vom 16. April 1352 hat folgenden Wortlaut: